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Welches Prinzip des Verwaltungshandelns besagt, dass alle Personen in vergleichbaren Situationen gleich zu behandeln sind und niemand ohne triftigen Grund benachteiligt oder bevorzugt werden darf?
Legalitätsprinzip
Billigkeitsprinzip
Gleichbehandlungsgrundsatz
Verhältnismäßigkeitsprinzip
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