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Welche Tatbestandsalternative des Vergewaltigungsdelikts (§ 177 StGB) erfasst Fälle, in denen die Tat mit Gewalt oder Drohung durchgeführt wird?
Tatbestand nach § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Tatbestand nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Tatbestand nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Tatbestand nach § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB
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