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Welches Prinzip besagt, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn die Ziele der geplanten Maßnahme von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können?
Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
Proportionalitätsprinzip
Gleichbehandlungsgrundsatz
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