Nach welcher Formel wird der Verkaufspreis eines Gerichts berechnet?
Verkaufspreis = Selbstkostenpreis + Aufschlag
Verkaufspreis = Selbstkostenpreis / Aufschlag
Verkaufspreis = Aufschlag + Selbstkostenpreis
Verkaufspreis = Selbstkostenpreis * Aufschlag

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